Private Verkehrswertermittlungen
Für die Erstellung von ausführlichen und überschlägigen Verkehrswertermittlungen (in Anlehnung an den § 194 BauGB) für private Auftraggeber kann die Abrechnung zu günstigen Pauschalkonditionen oder
nach der erforderlichen Stundenzahl (in Anlehnung an das JVEG) erfolgen. Sollte später eine ausführliche Verkehrswertermittlung erforderlich werden, würde das bereits gezahlte Honorar der
überschlägigen Verkehrswertermittlung auf das Honorar angerechnet.
Gerichtliche Verkehrswerttachten
Für die Erstellung von Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB bei gerichtlicher Beauftragung erfolgt die Abrechnung nach der erforderlichen Stundenzahl gemäß dem JVEG (Justizvergütungs– und
entschädigungsgesetz).
Private Miet– und Pachtwertermittlungen
Für die Erstellung von überschlägigen und ausführlichen Miet– und Pachtwertgutachten für private Auftraggeber kann die Abrechnung zu günstigen Pauschalkonditionen oder nach der erforderlichen
Stundenzahl (in Anlehnung an das JVEG) erfolgen. Sollte später eine ausführliche Miet– und Pachtwertermittlung erforderlich werden, würde das bereits gezahlte Honorar der überschlägigen Ermittlung
auf das Honorar angerechnet.
Gerichtliche Miet– und Pachtwertermittlungen
Für die Erstellung von Miet– und Pachtwertgutachten bei gerichtlicher Beauftragung erfolgt die Abrechnung nach der erforderlichen Stundenzahl gemäß dem JVEG (Justizvergütungs– und
entschädigungsgesetz).
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Für Kauf- und Verkaufsberatung und allgemeine Beratung in Immobilienfragen berechnen wir einen Stundensatz von max.: 100,00 € pro angefangene Stunde zzgl. Nebenkosten und der
gesetzlichen MwSt.
Eine Marktwerteinschätzung (Kurzbewertung) richtet sich nach dem Aufwand und erhalten Sie bei uns ab ca. 720,00 € zzgl. Nebenkosten und er gesetzlichen MwSt.
Das Vorgespräch zur Erörterung Ihrer Aufgabenstellung ist selbstverständlich kostenfrei.
Gerne unterbreiten wir Ihnen ein, Ihrem Anliegen entsprechendes, Angebot.
Bei Gerichtsaufträgen erfolgt die Vergütung im Rahmen des Gesetzes über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen (ZSEG)
Weitere Auskünfte zur Honorierung der angeboten Leistungen können Sie gerne telefonisch erfragen.