Grundsätzlich stehen wir Ihnen gerne bei allen Fragestellungen rund um Ihre oder Ihre zukünftige Immobilie als neutraler und objektiver Partner zur Verfügung.
Verkehrswertgutachten von bebauten Grundstücken nach § 194 Baugesetzbuch
wie beispielsweise Wohn– und Gewerbeimmobilien, Wohnungs- und Teileigentum, Spezialimmobilien (Hotels, Industriebauten, Pflegeheime, Supermärkte.
Überschlägige Verkehrswertermittlungen in Anlehnung an § 194 Baugesetzbuch
Diese überschlägigen Ermittlungen können als erste Orientierungshilfe bei Kauf oder Verkauf einer Immobilie dienen.
Überschlägigen Miet- und Pachtwertermittlungen
Diese überschlägigen Ermittlungen können als erste Orientierungshilfe bei Miet- oder Pachtstreitigkeiten dienen.
Ausführliche Miet- und Pachtwertermittlungen
Beleihungswertgutachten allgemeine Beratungen bei Verkaufs- oder Kaufentscheidungen.
Der Bearbeitungszeitraum zur Erstellung der oben aufgeführten Leistungen richtet sich ganz individuell nach dem Ziel und Inhalt der Beauftragung, der Kooperation und Mitarbeit des Auftraggebers, der Anzahl vorhandener und zur Verfügung gestellter Unterlagen bzw. dem Umfang der noch zu beschaffenden Unterlagen und Informationen. In der Regel wird versucht, die Beauftragung in einem Zeitraum von 2 bis 4 Wochen zu realisieren.