Honorarübersicht!

Private Verkehrswertermittlungen

Für die Erstellung von ausführlichen und überschlägigen Verkehrswertermittlungen (in Anlehnung an den § 194 BauGB) für private Auftraggeber kann die Abrechnung zu günstigen Pauschalkonditionen oder nach der erforderlichen Stundenzahl (in Anlehnung an das JVEG) erfolgen. Sollte später eine ausführliche Verkehrswertermittlung erforderlich werden, würde das bereits gezahlte Honorar der überschlägigen Verkehrswertermittlung auf das Honorar angerechnet.

Gerichtliche Verkehrswerttachten

Für die Erstellung von Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB bei gerichtlicher Beauftragung erfolgt die Abrechnung nach der erforderlichen Stundenzahl gemäß dem JVEG (Justizvergütungs– und entschädigungsgesetz).

Private Miet– und Pachtwertermittlungen

Für die Erstellung von überschlägigen und ausführlichen Miet– und Pachtwertgutachten für private Auftraggeber kann die Abrechnung zu günstigen Pauschalkonditionen oder nach der erforderlichen Stundenzahl (in Anlehnung an das JVEG) erfolgen. Sollte später eine ausführliche Miet– und Pachtwertermittlung erforderlich werden, würde das bereits gezahlte Honorar der überschlägigen Ermittlung auf das Honorar angerechnet.

Gerichtliche Miet– und Pachtwertermittlungen

Für die Erstellung von Miet– und Pachtwertgutachten bei gerichtlicher Beauftragung erfolgt die Abrechnung nach der erforderlichen Stundenzahl gemäß dem JVEG (Justizvergütungs– und entschädigungsgesetz).

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Für Kauf- und Verkaufsberatung und allgemeine Beratung in Immobilienfragen berechnen wir einen Stundensatz von max.: 100,00 € pro angefangene Stunde zzgl. Nebenkosten und der gesetzlichen MwSt.

Eine Marktwerteinschätzung (Kurzbewertung) richtet sich nach dem Aufwand und erhalten Sie bei uns ab ca. 720,00 € zzgl. Nebenkosten und er gesetzlichen MwSt.

Das Vorgespräch zur Erörterung Ihrer Aufgabenstellung ist selbstverständlich kostenfrei.
Gerne unterbreiten wir Ihnen ein, Ihrem Anliegen entsprechendes, Angebot.

Bei Gerichtsaufträgen erfolgt die Vergütung im Rahmen des Gesetzes über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen (ZSEG)

Weitere Auskünfte zur Honorierung der angeboten Leistungen können Sie gerne telefonisch erfragen.

Hier finden Sie uns

Rhein Main Wertermittlung

Bahnhofstraße 58
65479 Raunheim

Kontakt

Rufen Sie einfach an unter

 

06142-3500 862